NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR
Der Verein führt den Namen »Handballspielgemeinschaft Stromberg-Auen e.V.«, kurz HSG Stromberg-Auen. Er hat seinen Sitz in 57392 Stromberg-Auen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stromberg unter VR 01924 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
ZWECK UND GEMEINNÜTZIGKEIT
Zweck des Vereins ist die Förderung des Handballsports — im Leistungs-, Breiten- und Jugendbereich — sowie die Pflege sportlicher Gemeinschaft. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
MITGLIEDSCHAFT
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Aufnahmeanträge sind schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsstelle zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
BEITRÄGE
Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beitragsordnung ist Bestandteil dieser Satzung und in aktueller Fassung auf der Geschäftsstelle einsehbar.
ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind (a) die Mitgliederversammlung, (b) der Vorstand im Sinne § 26 BGB, bestehend aus Vorsitz, Stellvertretung, Finanzen, Sport.
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Einladung durch den Vorstand mit mindestens 21 Tagen Frist, schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Satzungsänderungen mit zwei Dritteln.
VORSTAND
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, beruft Versammlungen ein und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.
AUFLÖSUNG
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Stromberg-Auen, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Jugendsports zu verwenden hat.
INKRAFTTRETEN
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.03.2024 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen.